Datenschutzkonzept

1. Einleitung

Das Datenschutzkonzept von "Busch & Hammer" dient dem Schutz personenbezogener Daten gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderen relevanten Datenschutzvorschriften. Es legt die Grundsätze und Verfahren fest, die zum Schutz der Daten von Klientinnen, Mitarbeiterinnen und Geschäftspartnern beitragen.

 

2. Grundsätze des Datenschutzes

  • Datensparsamkeit: Nur Daten, die für die Erbringung der Dienstleistungen und für interne Verwaltungsaufgaben unbedingt notwendig sind, werden erhoben und verarbeitet.
  • Transparenz: Alle betroffenen Personen werden über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten klar informiert.
  • Zweckbindung: Personenbezogene Daten werden ausschließlich für die Zwecke erhoben und genutzt, für die sie erteilt wurden.
  • Datensicherheit: Technische und organisatorische Maßnahmen schützen die Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Beschädigung.

 

3. Verantwortlichkeiten

  • Datenschutzbeauftragte*r: "Busch & Hammer" benennt einen Datenschutzbeauftragten, derdie die Einhaltung des Datenschutzkonzepts überwacht und als Ansprechpartnerin für Datenschutzfragen fungiert.
  • Mitarbeiter*innenschulung: Alle Mitarbeiter*innen erhalten regelmäßige Schulungen zum Datenschutz, um ein hohes Bewusstsein und korrektes Handeln im Umgang mit personenbezogenen Daten zu gewährleisten.

 

4. Datenerfassung und -verarbeitung

  • Einwilligung: Die Einwilligung der betroffenen Personen wird vor der Datenerfassung eingeholt, wobei der Zweck der Datenverarbeitung klar kommuniziert wird.
  • Datenzugriff: Der Zugriff auf personenbezogene Daten ist auf diejenigen Mitarbeiter*innen beschränkt, die diese für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.
  • Auftragsverarbeitung: Bei der Zusammenarbeit mit Dritten (z.B. IT-Dienstleistern) stellt "Busch & Hammer" durch entsprechende Verträge sicher, dass diese ebenfalls die Datenschutzvorschriften einhalten.

 

5. Datenspeicherung und -löschung

  • Speicherfristen: Daten werden nicht länger als nötig gespeichert. Speicherfristen basieren auf gesetzlichen Anforderungen und dem Zweck der Datenspeicherung.
  • Löschkonzept: Nach Ablauf der Speicherfrist oder auf Anfrage der betroffenen Person werden Daten sicher und unwiederbringlich gelöscht.

 

6. Rechte der Betroffenen

  • Informationsrecht: Betroffene Personen haben das Recht, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten.
  • Recht auf Berichtigung und Löschung: Betroffene können die Berichtigung falscher Daten oder die Löschung ihrer Daten verlangen.
  • Widerspruchsrecht: Betroffene haben das Recht, der Verarbeitung ihrer Daten unter bestimmten Umständen zu widersprechen.

 

7. Datenschutzverletzungen

  • Meldepflicht: Datenschutzverletzungen, die ein Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellen, werden innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet.
  • Kommunikation: Betroffene Personen werden über Datenschutzverletzungen informiert, wenn ein hohes Risiko für ihre persönlichen Rechte und Freiheiten besteht.

 

8. Überprüfung und Aktualisierung des Datenschutzkonzepts

  • Regelmäßige Überprüfung: Das Datenschutzkonzept wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert, um aktuellen rechtlichen Anforderungen und technologischen Entwicklungen gerecht zu werden.

 

9. Schlusswort

"Busch & Hammer" verpflichtet sich zur Einhaltung dieses Datenschutzkonzepts und zur kontinuierlichen Verbesserung der Datenschutzpraktiken zum Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten aller betroffenen Personen.

 

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